IT-Sachverständigengutachten

Kompetent, neutral, unabhängig

Unsere IT-Sachverständigen erstellen regelmäßig neben ihren jeweiligen gutachterlichen Schwerpunkten in den Bereichen IT-Forensik und IT-Sicherheit Gutachten zu allen Themen aus der Informationstechnologie (IT, speziell dem Bereich der Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung). Auftraggeber sind neben Behörden wie Gerichten, Staatsanwaltschaften oder Ermittlungsbehörden sowie Unternehmen (z.B. Industrie, KMU) auch Privatpersonen.

Sie helfen Ihnen in komplexen oder konfliktbehafteten Fällen, auch als Schlichter oder Mediator.

Häufige Themen

Themen von uns erstellter Gutachten sind z.B.:

  • Feststellung des Ist- und Sollzustandes von IT-Systemen (inklusive Software und zugehörigen Entwicklungsprozessen) und von Abweichungen
  • Beurteilung der Erheblichkeit von Fehlern und Finden von Fehlerursachen
  • Beweissicherungsgutachten (Besichtigung einer Sache gemäß § 809 BGB, einstweilige Verfügungen)
  • Durchführung selbständiger Beweisverfahren, insbesondere Beweissicherung, Fehlerbeurteilung und Ermittlung der Mangelursache
  • Bestimmung der angemessenen Vergütung für IT-Projekte. Feststellung des Wertes eines IT-Systems und etwaiger Wertminderungen, Schadensgutachten
  • Feststellung der Vergleichbarkeit von Softwarekomponenten (in Wettbewerbs- und Urheberrechtsstreitigkeiten)
  • Verständliche Darstellung und Erläuterung technischer Sachverhalte

Typische Fragestellungen

 Dabei beantworten wir Fragestellungen wie:

  • Welchen Wert hat ein neues Serversystem nachdem es auf dem Versandweg beschädigt wurde?
  • An welcher Ursache liegt die plötzlich aufgetretene, erheblich zu geringe Verarbeitungsgeschwindigkeit einer Industriesteuerungsanlage?
  • Entspricht eine gelieferte und installierte CRM-Softwarelösung dem geschuldeten Funktionsumfang? Welche Ursache haben die auftretenden Funktionsstörungen? Warum funktioniert das Modul XYZ nicht?
  • Wurden die gestohlene EC-Debitkarte oder der Geldautomat manipuliert, so dass der/die Täter ohne Kenntnis der korrekten PIN eine Bargeldabhebung durchführen konnten? Oder konnte die PIN durch eine Manipulation aus der Karte ausgelesen werden?

Unsere Expertise und interdisziplinäre Teams

Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an einem Gutachten ohne zu zögern an unsere Ansprechpartner. Eine kurze unverbindliche Erörterung des Falles und Ihrer Fragestellung ist kostenfrei. Oft können bei einem Erstgespräch Möglichkeiten und Erfolgsaussichten bereits grob abgeschätzt, Ihre Zielsetzung und Ihr Bedarf gemeinsam erörtert und so letztlich eine bedarfsgerechte Beauftragung besprochen werden.

Unsere Sachverständigen haben in den letzten 10 Jahren deutschlandweit eine Vielzahl von Gutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Landes- und Bundesbehörden, Unternehmen von "klein" bis "DAX30" sowie für Privatpersonen erstattet.

Bei besonders umfangreichen Aufgabenstellungen oder fachfremden Teilaufgaben arbeiten wir in interdisziplinären Teams mit anderen Sachverständigen und Experten zusammen.

Ihr Ansprechpartner

wundram

Martin Wundram
Tel.: 0221-6 77 86 95-2
E-Mail: wundram@digitrace.de